Impressum
Wie muss den ein Impressum in der Schweiz gestaltet sein?
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Impressum ist für die Schweiz kein Thema
Die Schweiz zählt nicht zu den Mitgliedstaaten der EU. Für Angebote, die auf Käufer in Deutschland oder Österreich abzielen,
ist eine eventuelle Impressumspflicht nach deren Vorschriften zu prüfen. Umgekehrt kann das Schweizer Recht auf Medien angewendet werden, welche in der Schweiz verbreitet oder zugänglich gemacht werden.
Jede Publikation, welche sich an eine Vielzahl von Personen richtet, unterliegt der Impressumspflicht von Art. 322 StGB. Im Impressum muss der Sitz des Medienunternehmens, namhafte Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie der verantwortlichen Redaktor angegeben werden.
Art. 322 StGB
Verletzung der Auskunftspflicht der Medien
1 Medienunternehmen sind verpflichtet, jeder Person auf Anfrage unverzüglich und schriftlich ihren Sitz sowie die Identität des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 2 und 3) bekannt zu geben.2
2 Zeitungen und Zeitschriften müssen zudem in einem Impressum den Sitz des Medienunternehmens, namhafte Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie den verantwortlichen Redaktor angeben. Ist ein Redaktor nur für einen Teil der Zeitung oder Zeitschrift verantwortlich, so ist er als verantwortlicher Redaktor dieses Teils anzugeben. Für jeden Teil einer solchen Zeitung oder Zeitschrift muss ein verantwortlicher Redaktor angegeben werden.
3 Bei Verstössen gegen die Vorschriften dieses Artikels wird der Leiter des Medienunternehmens mit Busse bestraft. Ein Verstoss liegt auch vor, wenn eine vorgeschobene Person als verantwortlich für die Veröffentlichung (Art. 28 Abs. 2 und 3) angegeben wird.3
=> Private Webseiten sind keine "Medienunternehmen"
=> Webseiten sind keine Zeitungen und Zeitschriften
Das schliesst schon Einmal eine Impressumspflicht seitens privater Webseiten komplett aus.
Für gewerbliche Seiten, hängt wohl alles davon ab, was man unter "Medienunternehmen" versteht.
Dem Geist des Gesetzes nach, geht es dem Schweizer Gesetzgeber eher um die Transparenz der Medien, die (politische) Nachrichten verbreiten.
Wenn man eine Gewerbliche Seite betreibt, mit dem Fokus Nachrichten zu verbreiten, könnte man also unter Umständen unter das Gesetz fallen.
Andere Seiten (Webshops, Film-Portale, usw.), besonders solche ohne politischen Inhalt, sind von diesem Gesetz wohl nicht betroffen.
Aber ausserdem gibt es keine Abmahnungen, und ein Kläger müsste zuerst einmal einen wegen dem fehlenden Impressum erlittenen Schaden nachweisen.
Welcher Mensch der klar im Kopf ist, würde wegen einem fehlenden Impressum eine Gerichtsklage ankurbeln?
Kurz gesagt: Private müssen kein Impressum haben.
Aber für all jene die gerne meine Adresse haben möchten, können diese mit einer Email an mich anfordern.
Email: info(ät)kalji.com

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